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Aufnahme

Aufnahme in die Werkstatt

Menschen mit einer Beeinträchtigung (oder ihre gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer) können sich beim Sozialdienst der Werkstatt melden, wenn sie gerne in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt werden wollen.

Sie werden zu einem Gespräch eingeladen. Hier wird erklärt, wie ein Werkstattalltag aussieht. Und sie können sich die Werkstatt ansehen. Gemeinsam mit ihnen versuchen wir den infrage kommenden Leistungsträger zu ermitteln.

Damit Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM durch einen Leistungsträger gefördert wird, muss eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegen. Diese Feststellung trifft der zuständige Leistungsträger oder dieser leitet eine Feststellung ein.

Neben der Werkstattbesichtigung bieten wir die Möglichkeit einer Hospitation an. Dabei kann ausprobiert werden, wie es ist in einer Werkstatt zu arbeiten. So kann dann eine gute Entscheidung getroffen werden.

Wenn die Hospitation erfolgreich war und eine Aufnahme in die Werkstatt erfolgen kann, unterstützt der Sozialdienst bei den Unterlagen und Bestimmungen für die Aufnahme.

Bei Befürwortung der Aufnahme in die Werkstatt durch den Kosten- und Leistungsträger, startet das Eingangs-Verfahren. Das dauert drei Monate. In dieser Zeit kann noch einmal gemeinsam herausgefunden und geprüft werden, ob die Werkstatt ein geeigneter Arbeitsort für den jeweiligen Menschen mit Beeinträchtigung ist.

Unser Selbstverständnis und unsere Grundsätze können dem Leitbild entnommen werden. Das Leitbild der Werkstätten (Leitbild, PDF 3 MB) steht auch in leichter Sprache (Leitbild leichte Sprache, PDF 3,5 MB) zu Verfügung.

Foto von Ronja Bartsch

Ronja Bartsch

Werkstattleiterin
Lebenshilfe Werkstätten Forchheim gGmbH 

 

John-F.-Kennedy-Ring 27c
91301 Forchheim


Tel. 09191/6509-153

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