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08. Nov 2022 Martin Rossol News, Recht & Politik, Verbandarbeit & Ideelles

Inklusive Arbeit und gerechte Entlohnung

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Reformierung des Entgeltsystems für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen vor. Verschiedene Arbeitsgruppen und Verbände beteiligen sich mit Vorschlägen.


„Alle Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung sollen ihren Arbeitsort frei wählen dürfen. Und alle sollen mit einem ausreichenden Lohn ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Welche Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt notwendig sind, hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe in einem nunmehr veröffentlichten Positionspapier publiziert.

Der aktuelle Koalitionsvertrag der Regierung sieht vor: „Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen.“ Daher erwartet die Lebenshilfe ab 2023 eine umfassende Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit ihrem Positionspapier legt die Bundesvereinigung Lebenshilfe nun neun zentrale Forderungen vor.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten BAG WfbM hat Vorschläge für ein zukunftsfähiges Entgeltsystem veröffentlicht. Sie sind das Ergebnis eines zweijährigen verbandsinternen Prozesses. Die BAG WfbM begleitet den Prozess von Beginn an und ist in der Steuerungsgruppe auf Bundesebene vertreten.

Das Positionspapier der Werkstatträte Deutschland wurde in einer Arbeitsgruppe von Werkstatträten aus den Landesarbeitsgemeinschaften Werkstatträte und aus dem Vorstand von Werkstatträte Deutschland entwickelt. In diesem Positionspapier sagen also die Werkstattbeschäftigten selbst, wie sie sich die zukünftige Entlohnung vorstellen.